Suche

Kein Mitleid - sondern Gerechtigkeit!

Nicht allein die Symptome mildern, sondern die Ursachen verändern.

Die Not vieler Menschen ist die Folge von Ungerechtigkeit.

Als Spiritaner engagieren wir uns für gerechtere Strukturen in der Welt.

Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung des COVID 19

Die Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung des COVID 19 werden ab sofort wie folgt angepaßt:

Für alle Mitarbeiter, die nicht unmittelbar in der Pflege der Mitbrüder, mit der Reinigung oder im Service beschäftigt sind, gilt grundsätzlich, dass das Betreten von Räumlichkeiten der Kommunität (außer beim Betreten und Verlassen des Arbeitsplatzes) zu unterbleiben hat.

1) Zum Schutz der Kommunität haben die Mitarbeiter der Verwaltung weiterhin nur Zugang über den Haupteingang, dann den Pfortenkorridor und das Nebentreppenhaus.

2) Der Durchgang zwischen Treppenhaus und Verwaltung soll geschlossen bleiben/ wer-den.

3) Anliegen der Kommunität sollen telefonisch an die Mitarbeiter herangetragen werden.

4) Der Klosterladen (mit Toiletten) öffnet ab dem 5. Mai 2020 wieder. Allgemein gültige Beschränkungen für den Verkauf haben Gültigkeit. Frau Zilt hat den Klosterladen gemäß dem Hygienekonzept vorbereitet und entsprechende Hinweise angebracht.

5) Das Kleiderparadies, die Fundgrube, die Bücherstube, die Werkstätten (Schmiede) und der Kräutergarten öffnen sukzessive, unter Beachtung der Hygieneauflagen und -vorschriften.

6) Die Zäune im Innenbereich werden, da die ZVA seit dem 4. Mai 2020 wieder geöffnet hat, so verschoben, dass der Zugang zur ZVA und dem Klosterladen wieder möglich ist.

7) Für die in Knechtsteden tätigen Ehrenamtler bleibt der Zutritt zum Missionshaus aus Sicherheitsgründen bis auf weiteres nicht gestattet ist.

8) Für alle Mitarbeiter gilt weiterhin, persönliche Besprechungen sind auf ein Minimum zu reduzieren und Informationen vor allem über Email, Messanger und Telefon weiter zu geben.

9) Die vertraglich fixierte (Wochen-)Arbeitszeit soll wieder in Knechtsteden erbracht werden, so dass Homeoffice die Ausnahme darstellt.

10) Mitarbeiter sollen, wenn Sie Kontakt zur Kommunität oder Außenstehenden haben, eine Schutzmaske tragen, die ihnen durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird.

Diese Regelungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft und gelten, wenn nichts anderes verlautet, bis zum 14. Juni 2020 einschließlich.

Knechtsteden, den 5. Mai 2020

P. Innocent Izunwanne, CSSp

(Regionaloberer)


06.05.2020

zurück...

facebook